Reglement
Reglement Medienfonds real21
Zielgruppen für Bewerbungen
Journalist:innen können sich um finanzielle Unterstützung bewerben. Zugelassen sind Bewerbungen für journalistische Projekte in allen publizistischen Formaten und Kanälen, insbesondere in Text, Audio, Video, Fotografie, visuellen, digitalen und multimedialen Erzählformen.
Nicht gefördert werden Beiträge in Kundenmagazinen, gesponserten Medien, PR-Publikationen und -Sendungen oder selbstverlegten Broschüren.
Gemeinsame Bewerbungen, beispielsweise von Journalist:innen unterschiedlicher Fachrichtungen oder Funktionen, sind möglich. In diesem Fall ist die Zusammenarbeit speziell zu begründen.
Anforderungen an Antragsstellende
Pro Ausschreibungsrunde kann nur ein Projekt eingereicht werden.
Das eingereichte Projekt muss neu und zum Zeitpunkt der Einreichung unveröffentlicht sein.
Bewerber:innen müssen das Antragsformular für Bewerbungen des Medienfonds «real21 – die Welt verstehen» benützen (www.real21.ch/antrag-medienfonds). Handgeschriebene und unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Publikation muss in einem Deutschschweizer Medium erfolgen.
Eingaben, die ein Filmfestival oder eine Ausstellung als Hauptpublikum haben, werden nicht berücksichtigt. Es ist aber durchaus möglich, über Filmfestivals oder eine Ausstellung ein zusätzliches Publikum anzusprechen.
Die Stagiaires des MAZ/DEZA-Programms «Stages im Ausland» sind zugelassen.
Projekt-Themen
Projekte müssen inhaltlich auf globale Entwicklungsthemen fokussiert sein – insbesondere Themen wie beispielsweise Armutsbekämpfung und Reduktion globaler Risiken, Klimawandel, Wasserknappheit, Ressourcenknappheit, Ernährungssicherheit, Epidemien, Migration, Konflikte oder Finanzfragen wie illegale Finanzflüsse usw. Erfolgsgeschichten sollen ebenso thematisiert werden wie Missstände und Konfliktsituationen.
Eingaben, welche die Tätigkeit einer einzigen Agentur/Organisation zum Thema haben oder im Dienst einer Kampagne stehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber:innen können oder sollen bei den Recherchen und bei der Produktion jedoch durchaus mit NGOs/Agenturen im Zielland zusammenarbeiten. Auch die unabhängige Berichterstattung über schweizerische Engagements in Entwicklungs- und Transitionsländern kann gefördert werden.
Beurteilungskriterien der Jury
Die vom Vorstand des Vereins «real21 – die Welt verstehen» bestellte Jury des Medienfonds lässt sich bei ihren Entscheiden für die finanzielle Förderung von Projekten von folgenden Kriterien leiten:
Qualität des Projekts
Relevanz bezüglich Entwicklungsthema, insbesondere Armutsbekämpfung, Reduktion globaler Risiken sowie bewusst und verständlich machen von globalen Zusammenhängen und Abhängigkeiten
Projekte, die medial vernachlässigte und schwer zugängliche Regionen betreffen, werden besonders berücksichtigt
Innovation und Originalität des journalistischen Ansatzes
Die Chance, dass mit der geförderten Arbeit ein breites Publikum angesprochen werden kann bzw. dass mit den verschiedenen geförderten Arbeiten vielfältige Publikum-Segmente erreicht werden können
Beiträge, die sich darum bemühen, Entwicklungsthemen und globale Zusammenhänge über neue Medien einem jüngeren Publikum näher zu bringen, werden besonders berücksichtigt.
Projekte, die eine Zusammenarbeit mit lokalen Medienschaffenden vorsehen und allenfalls auch eine Publikation in anderen Sprachregionen der Schweiz und im Ausland werden besonders berücksichtigt.
Die Jury kann auch nur Teilfinanzierungen bewilligen.
Recherchen
Bewerber:innen müssen darlegen, dass sie bereits Vor-Recherchen gemacht haben bzw. erste Kontakte zu Gesprächspartnern im Zielland geknüpft haben, und dass die logistischen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen gegeben sind
Bestätigung des Interesses und des Kofinanzierungshinweises eines Mediums
Bewerber:innen müssen belegen, dass ein Deutschschweizer Medium interessiert ist, das Projekt bzw. den Beitrag zu publizieren. Dieses Interesse muss von der Redaktion des Mediums in einem Brief oder einem E-Mail bestätigt werden. Die Bestätigung muss zusammen mit der Bewerbung eingereicht werden.
Jedes Medium, das einen vom Medienfonds finanziell geförderten Beitrag publiziert, muss gut erkennbar auf diese Unterstützung hinweisen durch die Wiedergabe des folgenden Textes:
«Dieser Beitrag/Artikel/Film wurde finanziell durch den Medienfonds ‹real21 – die Welt verstehen› unterstützt. Mit einer Spende an www.real21.ch können weitere Reportagen ermöglicht werden.»
Förderfähige Kosten
Die finanzielle Unterstützung will die Realisierung eines Projekts erleichtern. Finanziert werden Kosten für die Reise ins und im Zielland, für Übernachtungen und Verpflegung im Zielland, sowie für Übersetzungen und administrative Aufwände.
Nicht finanziert werden Honorare und Produktionskosten für die Publikation eines Beitrags. Die Bewerbungen müssen Auskunft geben, dass diese Kosten anderweitig finanziert werden können. Nicht finanziert werden die Kosten für allfällige Anschaffungen von Ausrüstungen.
Auf der Website von «real21 – die Welt verstehen» ist eine Vorlage für ein mögliches Budget zu finden.
Administration (Bewerbung, Abrechnung)
Bewerbungen sind ausschliesslich über die Website des Vereins «real21 – Die Welt verstehen» einzureichen (www.real21.ch/antrag-medienfonds). Die erforderlichen Unterlagen sind dort direkt hochzuladen.
Bewerber:innen werden über die Entscheide der Jury des Medienfonds benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Überweisung des zugesprochenen finanziellen Beitrags erfolgt so rasch wie möglich, sobald zwischen der gesuchstellenden Person und der Jury des Medienfonds eine vertragliche Vereinbarung unterzeichnet ist. Zu diesem Zeitpunkt werden 50 Prozent des zugesprochenen Beitrags ausbezahlt. Die restlichen 50 Prozent werden überwiesen, sobald alle vertraglichen Abmachungen erfüllt sind und die gesuchstellende Person schriftlich Rechenschaft über die Verwendung der Gelder abgelegt hat. Kann das vereinbarte Projekt nicht realisiert werden, ist der bereits ausbezahlte Betrag zurückzuerstatten.
Reise
Die gesuchstellende Person kümmert sich selber um die Reisemodalitäten wie Visa oder allfällige Reisebeschränkungen aus Gründen der Sicherheit. Der Medienfonds behält sich das Recht vor, die finanzielle Unterstützung zurückzuhalten, wenn das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) von Reisen in gewisse Länder oder Regionen abrät.
Vertragliche Bedingungen
Das Copyright bleibt beim Urheber, der Urheberin des journalistischen Beitrags. Diese müssen aber den Beitrag der Website des Medienfonds zur Publikation kostenlos zur Verfügung stellen.
Geförderte Projekte müssen spätestens ein Jahr nach dem Förderentscheid publiziert werden.
Es wird erwartet, dass die Autorin bzw. der Autor geförderter Projekte bereit ist, bei allfälligen Promotionsveranstaltungen des Medienfonds mitzuwirken.
Bewerber:innen sollten zudem Folgendes beachten:
Im Bestreben, die lokalen Wirtschaftsstrukturen in den Zielländern zu stärken, wird die Zusammenarbeit mit lokalen Partner:innen ausdrücklich begrüsst. So können Gesuchstellende beispielsweise für Recherche, Produktion, Übersetzung, Fotografie oder zur Visualisierung des Projekts lokale Fachpersonen engagieren.
Von Bewerber:innen wird erwartet, dass sie kostengünstige Angebote betreffend Reisetickets und Übernachtungen bevorzugen.
Sollten zwei Personen zusammen ein Projekt einreichen, so wird der Medienfonds die Kommunikation nur über eine Person, die den Lead übernimmt, führen.
Der Maximalbetrag, mit dem ein Projekt unterstützt werden kann, liegt bei CHF 10’000.
Wahl der Projekte
Über die Förderung von Projekten entscheidet die fünfköpfige Fachjury des Medienfonds «real21 – die Welt verstehen». Ihr gehören je ein/e Vertreter:in von MAZ und Alliance Sud sowie drei Medienschaffende mit breiter Auslanderfahrung an.
Weitere Informationen
Fragen zum Medienfonds «real21 – die Welt verstehen» und zum Bewerbungsprozess können an das Sekretariat des Fonds gerichtet werden, per Mail an: info@real21.ch.
«Dank dem Recherchebeitrag von real21 konnten wir eine aufwändige Recherche mit einem internationalen Rechercheteam zu den Machenschaften einer Zuger Rohstofffirma in Bosnien und Herzegowina umsetzen - und unter anderem nach Bosnien und Herzegowina, Zug und Frankfurt reisen um den Spuren des europäischen Lithiumbooms zu folgen.»
– Lorenz Naegeli